Einkommensabhängige Rückzahlung
Anders als bei einem Studienkredit erfolgt die Rückzahlung der Studienförderung einkommensabhängig und beginnt mit dem Eintritt in das Berufsleben.
Die Berufseinsteiger zahlen einen zu Beginn der Studienförderung
vereinbarten Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens über einen festgelegten Zeitraum an den Studienfonds zurück. Prozentsatz und Rückzahldauer werden individuell festgelegt. Bewerber können sich oftmals zwischen zwei bis drei Varianten enscheiden. Dazu einige Förderbeispiele.
Flexibel und risikofrei
Wichtig zu wissen: Berufsvorbereitende Stationen wie Referendariate, Promotionen oder Volontariate fallen nicht in die Rückzahlphase. Erst bei einem Einkommen ab 1.500 € setzt die Rückzahlung an den Studienfonds ein.
Einkommensabhängige Rückzahlung heißt: Die Höhe des Rückzahlbetrages hängt von Ihrem späteren Verdienst ab. Wenn Sie wenig verdienen, zahlen Sie entsprechend weniger zurück - wenn Sie viel verdienen, zahlen Sie entsprechend mehr an den Studienfonds zurück.
Eine individuell vereinbarte Gehaltsobergrenze verhindert allerdings, dass Sie im Fall eines überdurchschnittlich hohen Einkommens unangemessen viel zurückzahlen.
Im Extremfall von dauerhafter Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit wird die Rückzahlung ganz erlassen.

