So funktioniert
die Rückzahlung

Du zahlst deine Studienfinanzierung einkommensabhängig zurück. Das bedeutet, wenn du erfolgreich im Berufsleben angekommen bist, fließt ein Anteil deines Bruttoeinkommens für eine festgelegte Anzahl von Monaten an den gemeinnützigen Studienfonds. Mit dieser Rückzahlung ermöglichst du der nächsten Generation das Studium.

So funktioniert
die Rückzahlung

Die Rückzahlung der Studienfinanzierung ist einkommensabhängig. Das heißt, wenn du im Berufsleben angekommen bist, zahlst du einen Anteil deines Einkommens für eine festgelegte Anzahl von Monaten. Damit ermöglichst du der nächsten Generation das Studium.

Die Rückzahlung im Überblick

Wann beginnt die Rückzahlung?

  • Deine Rückzahlung beginnt, wenn du diese beiden Kriterien erfüllst:
  • Du hast die Beitragsphase erreicht. Diese beginnt zu einem vertraglich festgelegten Datum zwei Monate nach deinem planmäßigen Studienende.
  • Du verdienst mehr als das Mindestbruttoeinkommen, das wir im Vertrag mit dir ausgemacht haben.

Wie viel zahle ich zurück?

  • Du zahlst einen festen Einkommensanteil, in der Regel zwischen 7,5 und 12,5% deines Bruttoeinkommens.
  • Die Länge deiner Rückzahlung legen wir durch die Anzahl der Beitragsmonate fest.
  • Die Höhe bemisst sich also an deinem tatsächlichen Einkommen.

Was sichert mich ab?

  • Unterschreitest du das Mindestbruttoeinkommen, pausieren Zeitpuffer deine Rückzahlung.
  • Weitere Zeitpuffer kannst du in verschiedenen Lebenssituationen nutzen, z.B. bei konsekutivem Studium, Krankheit oder in der Elternzeit.
  • Die Kappungsgrenze deckelt deine Rückzahlung nach oben.

Die Studienfinanzierung im Beispiel

Beispielhafte Kerndaten eines Vertrags

Auszahlung

  • Insgesamt: 8.000 €
  • Als Einmalzahlung: 3.000 €
  • Als monatliche Zahlungen: erst 400 €, später 500 €

Rückzahlungsmodalitäten

  • Einkommensanteil: 8,5%
  • Anzahl der Beitragsmonate: 36

Schutzmechanismen

  • Mindestbruttoeinkommen: 3.194 €
  • Kappungsgrenze: 14.800 €
  • Zeitpuffer

Prognostizierte Rückzahlung

  • Die Spanne der Rückzahlung errechnet sich anhand des Mindestbruttoeinkommens und der Kappungsgrenze.
  • Zwischen 9.774 € und 14.800 €

Beispielhafte tatsächliche Rückzahlung

Die erste Rückzahlung

  • Bruttoeinkommen: 4.259 €
  • Einkommensanteil: 8,5%
  • Monatliche Rückzahlung: 362 €

Die letzte Rückzahlung

  • Bruttoeinkommen: 4.729 €
  • Einkommensanteil: 8,5%
  • Monatliche Rückzahlung: 402 €

Genutzte Schutzmechanismen

  • Für insgesamt 6 Monate Zeitpuffer in Anspruch genommen, da das Einkommen unter das Mindestbruttoeinkommen gefallen ist.
  • Die Kappungsgrenze musste nicht greifen, da die Rückzahlung im prognostizierten Rahmen lag.

Tatsächliche Höhe der Rückzahlung

  • Insgesamt: 13.596 €

Warum gibt es eine Rückzahlung?

Carina Schmitt, Zahlungsmanagement

„Die Rückzahlung gibt es, damit auch zukünftige Studis sich unabhängig von ihrer finanziellen Herkunft das Studium ermöglichen können. Deswegen zahlst du als Absolvent:in einen Anteil deines Einkommens an den gemeinnützigen Studienfonds zurück. Auf diese Weise gibst du deine Bildungschance weiter – nach dem Prinzip des umgekehrten Generationenvertrags.“

Deine nächsten Schritte

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