Die Finanzfrage Ab wann muss ich mich als Student selbst krankenversichern?

Das Studium bringt die große Freiheit – aber leider auch viele Verpflichtungen mit sich. Während sich in der Schulzeit noch gemütlich die Eltern um Versicherungen und Finanzen bemüht haben, ist spätestens ab 25 Schluss mit lustig: dann endet in den meisten Fällen der Anspruch auf Kindergeld und selbst krankenversichern muss man sich auch noch.

Happy 25th Birthday?

Grundsätzlich gilt: bei Immatrikulation an einer Hochschule muss ein Krankenversicherungsnachweis vorgelegt werden. Für die meisten Studenten ist die Lage dabei zumindest für den Anfang denkbar einfach – sie sind bis zum 25. Lebensjahr kostenlos bei ihren Eltern mitversichert. Dies gilt auch, wenn neben dem Studium gearbeitet wird; die Familienversicherung bleibt bis zu einem monatlichen Durchschnittsgehalt von 405 Euro (bei einem Minijob 450 Euro) unangetastet. In den Semesterferien darfst du auch mehr verdienen. Sind die Eltern privat versichert, können Studenten das auch während ihrer Ausbildung bleiben. Dafür müssen sie sich zu Beginn des Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Wichtig: an diese Entscheidung ist man für die komplette Studiendauer gebunden. Wer absehen kann, dass er bei Studienabschluss auf jeden Fall älter als 25 Jahre sein wird, sollte darüber nachdenken, bereits zu Beginn in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Es könnte sonst teuer werden.

3Jahre alt – kein Studentenbonus mehr

Falls du während des Studiums mehr arbeiten möchtest, oder aber älter als 25 Jahre bist, musst du in die studentische Krankenversicherung wechseln. Der Grundbeitrag dieser gesetzlichen Pflichtversicherung liegt seit dem 01.08.2019 bei 10,22 Prozent des Bafög-Bedarfssatzes von 752 Euro – also bei insgesamt 76,85 Euro. Hinzu kommen ein Pflegeversicherungbeitrag von 22,94 Euro (bzw. 24,82 Euro für kinderlose Student:innen ab dem 23. Lebensjahr) sowie der jeweilige Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse. Dieses Angebot gilt aktuell bis zum 30. Lebensjahr (die Fachsemester-Grenze ist seit 2020 Geschichte), danach musst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Zunächst gilt eine sechsmonatige Übergangszeit mit Ermäßigung, anschließend wird der volle Beitrag fällig. Die Kosten für die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse liegen bei mindestens 166,69 Euro pro Monat, hinzu kommen der Mindestbeitrag für die Pflegeversicherung und der jeweilige Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

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