CoronasemesterEin Jahr Überbrückungshilfe für Studierende: Das musst du jetzt wissen

Seit Mai 2020 können Student/innen, die durch Corona in eine finanzielle Notlage gekommen sind, eine Überbrückungshilfe beantragen, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung gestellt wird. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengetragen.

Wie funktioniert die Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe für Studierende setzt sich aus zwei Elementen zusammen: dem Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Zuschüssen, die über die Studierendenwerke verteilt werden. Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe von in- und ausländischen Student/innen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind und die ihren Hauptwohnsitz sowie gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Unterstützung durch Studierendenwerke

Konkret funktioniert die Überbrückungshilfe so: Student/innen, die sich nachweislich in einer akuten Notlage befinden, können einen Zuschuss bei den Studierendenwerken beantragen. Akute Notlage bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Kontostand weniger als 500 Euro beträgt. Die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Hilfe richtet sich nach der individuellen Bedürftigkeit – hast du am Tag der Antragsstellung weniger als 100 Euro auf dem Konto, erhältst du die volle Unterstützung in Höhe von 500 Euro. Liegt dein Kontostand nur knapp unter diesem Betrag, erhältst du lediglich 100 Euro. Dazwischen wird gestaffelt. Eine Beantragung für den jeweils aktuellen Monat ist auch im Sommersemester 2021 online möglich. Stand heute wurden mehr als 310.000 Anträge zugesagt, pro Zuschuss werden im Schnitt 445 Euro gezahlt. Wichtig: Die Überbrückungshilfe der Studierendenwerke muss nicht zurückgezahlt werden. Auch beim Bafög entstehen keine Nachteile.

Überbrückungshilfe der KfW

Der zweite Baustein der staatlichen Überbrückungshilfe für Studierende besteht aus einem zinsfreien Darlehen der KfW Bank. Hierfür übernimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bis zum 31. Dezember 2021 die Zinsen für KfW-Studienkredite, die sich bis dann in der Auszahlungsphase befinden. Danach ist der dann gültige Zinssatz von den Student/innen selbst zu tragen. Die Beantragung erfolgt online, es können maximal 650 Euro pro Monat ausgezahlt werden. Das Darlehen muss im Gegensatz zur Überbrückungshilfe der Studierendenwerke zurückgezahlt werden. Einer Karenzphase von sechs bis 23 Monaten folgt eine maximale Tilgungsdauer von 25 Jahren bei einer Mindesttilgung von 20 Euro pro Monat. Seit Mai 2020 wurden rund 45.000 Studienkredite bewilligt.

Kritik an der Überbrückungshilfe

Seit Start der Überbrückungshilfe für Studierende gibt es immer wieder auch kritische Stimmen. Neben einem komplizierten Antragsverfahren und fehlenden Ansprechpartnern, wird insbesondere die Höhe der Darlehen bemängelt. Selbst 500 Euro reichen in den wenigsten Fällen aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken – geschweige denn, um die Mieten in teuren Unistädten bezahlen zu können. Viele Student/innen sind daher trotz Überbrückungshilfe weiterhin auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Das zinsfreie Darlehen der KfW greift vielen zusätzlich unter die Arme, doch auch hier reicht das Geld für alle anfallenden Kosten oft nicht aus.

Sofortfinanzierung der Deutsche Bildung Studienfinanzierung

Unterstützung für pandemiegeplagte Student/innen bietet auch die Studienfinanzierung der Deutschen Bildung. Du kannst sie unbürokratisch online beantragen – um Finanzierungslücken zu schließen oder ins Ausland zu gehen.

Anders als bei einem Studienkredit zahlen die Absolvent/innen erst nach Einstieg in den Beruf einen festgelegten Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens über einen festen Zeitraum zurück – an die individuelle Arbeits- und Lebenssituation angepasst. Sie tragen mit ihren einkommensabhängigen Zahlungen an den Studienfonds dazu bei, dass das Prinzip des umgekehrten Generationenvertrags funktioniert, und ermöglichen neuen Student/innen das Studium.

 

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